
Das hessische Datenschutzgesetz gilt nur für öffentliche Stellen des Landes Hessen. Die Verarbeitung von Daten ist nur zulässig, wenn ein Gesetz sie vorsieht oder voraussetzt oder der Betroffene einwilligt. Liegen beide Varianten nicht vor ist die Verarbeitung nur zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und soweit erforderlich (§ 11 HDSG) mög...
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